Neben dem Einsatz Erneuerbarer Energien kann das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg auch durch eine energetische Beratung teilerfüllt werden. Hierfür können Gebäudeeigentümer entweder den länderspezifischen Sanierungsfahrplan BaWü (SFP BW) oder alternativ eine BAFA Vor-Ort-Beratung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan durchführen lassen.
In beiden Fällen ermittelt ein zertifizierter Energieberater den energetischen Ist-Zustand des Hauses und erarbeitet effiziente Sanierungsmöglichkeiten (unter Berücksichtigung der örtlichen und persönlichen Gegebenheiten), durch die die Immobilie ein erhöhtes Energieeffizienzniveau erlangen kann.
Da die Förderung der L‑Bank für den SFP BW eingestellt wurde, raten wir zum weiterhin geförderten Pendant: der BAFA Vor-Ort-Beratung! Für ein Einfamilienhaus sind die effektiven Kosten für den Eigentümer bei ca. 300 Euro anzusetzen.
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BAFA Vor-Ort-Beratung alternativ zum SFP BW
Eine BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude soll Gebäudeeigentümern einen Leitfaden an die Hand geben, um die Energieeffizienz der eigenen Immobilie zu verbessern. Durch Sanierungsmaßnahmen können nicht nur Heizkosten und Energie gespart, sondern es kann auch der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden. Diese Energieberatung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert und ist als Alternative zum Sanierungsfahrplan BW im Erneuerbare-Wärme-Gesetz anerkannt.
Mit der Vor-Ort-Beratung soll die Sanierung des Altbaus in Deutschland vorangetrieben werden. Als zielführende Maßnahme fördert der Staat deshalb die energetische Beratung von Wohngebäuden. Dabei wird ein individuelles Sanierungskonzept und ein zeitlich abgestimmter Maßnahmenkatalog für die energetische Optimierung des Gebäudes entworfen. Hierfür verschafft sich ein unabhängiger und zertifizierter Energieberater vor Ort einen Überblick über das über das Energieeffizienzniveau des Gebäudes.
Beratungsbericht: Der individuelle SFP
Der Berater ermittelt den aktuellen Gebäudezustand, indem er die Bausubstanz und die Gebäudetechnik, wie bspw. die Heizanlage, untersucht. Auch erfasst er die Heizkosten der letzten Jahre und lässt diese Information in eine Energiebilanz über die Immobilie mit einfließen. Wichtige Rückschlüsse über das Haus erlangt er durch die Einsicht in Baugenehmigungsunterlagen und Ausführungszeichnungen, die ihm durch die Eigentümer zur Verfügung gestellt werden sollten.
Auf Grundlage dieser Erhebung erstellt der Energieberater einen Beratungsbericht. Dieser enthält:
- Zusammenfassung der Ergebnisse
- Beschreibung möglicher Sanierungsmaßnahmen
- Darstellung des Energieverbrauchs vor und nach einer Sanierung
Der Beratene hat die Möglichkeit diesen Bericht auf seine individuellen Bedürfnisse ausgerichtet erstellen zu lassen: Hierfür kann er entweder ein Handlungsportfolio dargestellt bekommen, in dem eine Gesamtsanierung inkl. der energetischen Folgen beschrieben wird oder eine Schritt-für-Schritt Sanierungsanleitung. Die Gesamtsanierung kann dann in einem Zug vollzogen werden. Das Gebäude erlangt somit schnell den Zustand eines KfW-Effizienzgebäudes. Das Schritt-für-Schritt-Maßnahmenpaket führt dagegen in mehreren Etappen zum Erfolg. So können Sanierungen immer mal wieder, ob nun aufgrund von finanziellen oder zeitlichen Engpässen, vorgenommen werden.
Fördermöglichkeiten des BAFA als SFP BW-Alternative
Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes durch einen zertifizierten Energieberater ist dann sinnvoll, wenn ein Energieausweis einer Immobilie erstellt werden soll oder eine Sanierung mit KfW-Förderung geplant ist. Ein besonderer Vorteil ist dabei, dass das BAFA die Erstellung der energetischen Vor-Ort-Beratung finanziell unterstützt.
Die Förderung des BAFA wurde Anfang des Jahres 2020 nochmal aufgestockt und beträgt jetzt 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Die Obergrenze liegt dabei bei 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 1.700 Euro für Mehrparteienhäuser. Man sollte als Eigentümer für ein Einfamilienhaus in der Regel rund 300 Euro als effektiven Kostenpunkt ansetzen.
Die Förderung wird durch den Energieberater vor der Durchführung der Vor-Ort-Beratung online beim BAFA beantragt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt demnach ebenfalls an den entsprechenden Berater. Dieser stellt seine Leistungen abzüglich der Fördermittel in Rechnung.
Für die Beantragung der Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die BAFA-Förderung wird nur bei einer Energieberatung für Immobilien innerhalb Deutschlands gewährt.
- Der Bauantrag für das Gebäude muss vor dem 01. Februar 2002 gestellt worden sein. Alternativ ist auch die Erstellung der Bauanzeige vor diesem Zeitpunkt zulässig.
- Das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude errichtet worden sein, bzw. mindestens 50 % der Fläche werden als Wohnraum genutzt.
- Der beauftragte Energieberater muss für die Durchführung einer BAFA Vor-Ort-Beratung qualifiziert sein.