BMWi fördert Energieberatungen
Wollen Sie die Energieeffizienz von Ihrem Wohngebäude verbessern? Mit der richtigen Sanierung können Sie nicht nur Heizkosten sparen und das Klima schonen, sondern zudem den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie (bspw. als Altersvorsorge) erhöhen. Keinesfalls sollten Sie aber einfach Teile Ihres Hauses sanieren, ohne dass ein schlüssiges Gesamtkonzept vorliegt. Diese Aktion könnte eventuell mehr Kosten und weniger Nutzen bringen. Eine sichere (und darüber hinaus geförderte Variante) zur Erstellung eines Energiekonzeptes ist die energetische BAFA-Vor-Ort-Beratung.
Um Ihre Immobilie effektiv energetisch sanieren zu können, benötigen Sie einen Energieberater. Doch der kostet Geld und ist für viele Eigenheimbesitzer eine zunächst unnütz erscheinende Ausgabe. Doch Vorsicht, diese Annahme ist nicht richtig. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine finanzielle Förderung ins Leben gerufen, die für Immobilienbesitzer in Anspruch nehmen möchten. Mit dieser Bezuschussung der Energieberatung setzt die Bundesregierung Anreize für eine energetische Sanierung des Wohngebäudebestandes.
Energetische BAFA-Vor-Ort-Beratung
Ein von Ihnen gewählter Energieberater verschafft sich einen persönlichen Eindruck Ihrer Immobilie und ermittelt wie der derzeitige energetische Zustand ist. Diese ermittelten Daten sind für ihn die Grundlage, um für Sie ein passendes Sanierungskonzept erstellen zu können. In einem persönlichen Gespräch erklärt er Ihnen wie Sie Ihre Immobilie modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Ihre persönlichen Wünsche werden berücksichtigt, soweit es möglich ist. Ebenso klärt er Sie über die Möglichkeiten der Fördermittel auf. Der am Ende schriftlich fixierte Energieberatungsbericht (individueller Sanierungsfahrplan) wird mit Ihnen persönlich in einem Abschlussgespräch durchgesprochen.
Beim Inhalt der BAFA-Vor-Ort-Beratung haben Sie die Möglichkeit zwischen zwei Beratungsalternativen, abhängig vom finanziellen Aufwand der zukünftigen Sanierung. Wenn Sie ein hohes Niveau Ihrer energetischen Sanierung erreichen wollen, kommt die Gesamtsanierung in Frage. Die erste Option ist also eine komplette energetische Sanierung in einem Schritt. Der Energieberater teilt Ihnen mit, wie viel die Sanierungsmaßnahmen kosten, wie viel Sie an Energie einsparen und in welchen Mengen der CO2 Ausstoß verringert wird. Damit Sie den Standard eines KfW-Energieeffizienzhauses erreichen, muss Ihnen der Energieberater ein energetisches Sanierungskonzept erarbeiten. Mit diesen Umbaumaßnahmen erreichen Sie den gleichen Wert wie ein Neubau und manchmal können die Sanierungen sogar einen höheren energetischen Wert erreichen.
Nicht immer sind die finanziellen Mittel sofort für eine Gesamtsanierung vorhanden. Dennoch können Sie Ihren Energiebedarf so weit wie möglich senken. Die Energieberatung wird darauf abgestimmt, dass Sie die Sanierung Schritt-für-Schritt durchführen können. Die jeweiligen Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt und sichern Ihnen ebenso eine umfassende energetische Sanierung, nur dauert es etwas länger. Das heißt, Sie fangen mit einer Teilsanierung an und die weiteren Umbaumaßnahmen werden später erledigt. Diese Entscheidung ist für den Energieberater wichtig, da eine Teilsanierung genau geplant werden muss. Er teilt Ihnen mit wie die einzelnen Schritte der Sanierung sinnvoll aufgeteilt werden. Um spätere Bauschäden zu verhindern, müssen die einzelnen Sanierungsschritte anlagentechnisch und bauphysikalisch aufeinander abgestimmt werden. Auch eine Überdimensionierung der neuen Heizungsanlage gilt es zu verhindern. Am Ende muss eine umfassende energetische Sanierung erreicht werden. Der Energieberater plant die einzelnen Maßnahmen nach Ihren finanziellen Möglichkeiten und mit einem optimalen Ergebnis.
Förderung der BAFA-Vor-Ort-Beratung
Zuerst sollten Sie wissen, wer die BAFA ist. Dabei handelt es sich um das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Als Bundesoberbehörde ist sie ein eigener Geschäftsbereich des BMWi. Neben Aufgaben in der Handelspolitik, der Wirtschaftsförderung und des Exportkontrollsystems gehört die Abteilung Energie ebenfalls zum Aufgabengebiet. Die BAFA fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung. Genauso wird energieeffiziente Technik und die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien bei der Heizung gefördert.
Häufige Fragen zur Förderung:
Wer erhält die Fördermittel für die BAFA-Vor-Ort-Beratung?
Folgende Zielgruppen können die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude in Anspruch nehmen:
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter und Pächter
- Nießbrauchberechtigte
Den Zuschuss erhalten Sie allerdings nicht direkt, denn er wird an den Energieberater gezahlt. Allerdings muss er sein Beratungshonorar um den Betrag des Zuschusses kürzen.
Gibt es Voraussetzungen für die Fördermittel?
Die Förderung für die BAFA-Vor-Ort-Beratung können Sie nur unter nachstehenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen:
- Das Gebäude muss in Deutschland stehen
- Das Gebäude muss überwiegend als Wohnung genutzt sein
- Der Bauantrag muss bis zum 31.12.2002 gestellt worden sein
Wie hoch sind die Fördermittel?
Die Höhe der Fördermittel ist genau definiert.
- Für ein zuwendungsfähiges Beratungshonorar erhalten Sie derzeit einen Zuschuss in Höhe von 60 %. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es einen Zuschuss von maximal 800 Euro. Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten erhalten maximal einen Zuschuss von 1.100 Euro.
- Sollte in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung eine zusätzliche Erklärung des Energieberatungsberichts notwendig sein, wird ein Zuschuss von maximal 500 Euro bezahlt.
Wie gestaltet sich der Ablauf des Förderverfahrens?
Zuerst beauftragen Sie einen zugelassenen Energieberater. Dieser beginnt mit der Beratung für die energetische Sanierung von Ihrem Wohngebäude. Nun reicht der Energieberater den Antrag für die Bewilligung der Fördermittel bei der BAFA ein. Anschließend erhält der Berater den Förderbescheid.
Dem Energieberater werden allerdings auch Fristen gesetzt. Innerhalb von neun Monaten muss er die Beratung bei Ihnen vor Ort durchführen. Ebenso muss der Berater Ihnen innerhalb dieser Zeit den Energieberatungsbericht aushändigen und mit Ihnen gemeinsam im Abschlussgespräch erläutern. Viele Immobilienbesitzer nutzen diese Zeit, um noch Fragen zu klären und mehr Informationen zu erhalten. Anschließend erhalten Sie die Rechnung vom Energieberater, abzüglich der bewilligten Fördermittel.
Das Erläuterungsgespräch können Sie sowohl persönlich, als auch telefonisch erledigen. Allerdings muss die Verwendungsnachweiserklärung vom Energieberater und von Ihnen unterzeichnet werden. Dieses Dokument, den Energieberatungsbericht und die Rechnung schickt der Energieberater an die BAFA. Nach der Prüfung wird der Zuschuss an den Berater ausgezahlt.
Wer kann die Förderung für die Energieberatung beantragen?
Diejenigen, die Fördermittel für die Energieberatung von der BAFA erhalten, können selbst den Antrag nicht stellen. Dies geschieht alleine durch den Energieberater. Er zieht den Zuschuss bei der Rechnungstellung ab.
Gibt es eine Liste mit zugelassenen Energieberatern?
Auf der Website der Deutschen Energie Agentur (DENA) finden Sie auf der Energieeffizienz Expertenliste Berater, die in Ihrer Region ansässig sind. Hier gibt es mehr als 8.500 Architekten und Ingenieure, die sich als Berater qualifiziert haben.
Welche Gebäude erhalten Fördermittel für die Energieberatung?
Folgende Gebäude erhalten die geförderte Energieberatung.
- Ihr Gebäude muss im Bundesgebiet von Deutschland stehen
- Ihr Bauantrag muss bis zum 31. Januar 2002 gestellt oder eine Bauanzeige erstattet worden sein.
- Bei späteren Anbauten oder Aufstockungen dürfen Sie den umbauten Raum nicht mehr als 50 % vergrößern.
- Das Gebäude müssen Sie vorwiegend als Wohnung nutzen.
- Beheizte Gebäude, die derzeit nicht als Wohnung genutzt werden, können ebenfalls Gegenstand der Beratung sein. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in naher Zukunft das Gebäude als Wohnung verwenden.
Wenn obengenannte Voraussetzungen erfüllt werden, kann die geförderte Energieberatung trotzdem verweigert werden?
Ja, wenn
- Sie als Eigentümer ein Unternehmer sind. Ihr Personal muss eine Qualifikation nach Nr. 3 der Richtlinie besitzen.
- Sie als Eigentümer Inhaber eines rechtliches selbstständiges Unternehmen leiten, das nicht mehr als kleines oder mittleres Unternehmen gilt.
- das Land oder der Bund unmittelbar oder mittelbar Eigentumsrechte an dem Gebäude besitzen.
- der Energieberater an dem Gebäude Eigentums- oder Nutzungsrechte besitzt.
Wie oft kann ich den Zuschuss zur Energieberatung beantragen?
Für das gleiche Gebäude kann erst nach vier Jahren die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude beantragt werden. Ein neuer Eigentümer für das gleiche Gebäude braucht die Zeit von vier Jahren nicht abwarten, sondern kann sofort die Förderung beantragen.
Gibt es einen Zuschuss für die BAFA-Vor-Ort-Beratung, wenn andere öffentliche Mittel beantragt sind?
Wenn die Energieberatung aus anderen öffentlichen Mitteln der Länder oder Kommunen finanziert wird, ist es trotzdem möglich, den Zuschuss von der BAFA zu erhalten. Allerdings darf die Förderung 90 % der Honorarkosten nicht übersteigen. Wenn Sie 10 % des Beratungshonorars zahlen, können Sie dennoch die Bundesförderung für Energieberatung in Anspruch nehmen.
Ein Kumulierungsverbot besteht allerdings, wenn Sie Mittel aus anderen Beratungsprogrammen des Bundes beantragt haben.
Kann die Förderung für die Energieberatung auch schon bei lediglichem Kaufinteresse in Anspruch genommen werden?
Nein, das ist nicht möglich. Nur wenn der Kaufvertrag bereits notariell beglaubigt wurde, kann die Förderung beantragt werden. Die Grundbucheintragung ist dafür nicht notwendig.
Stellt die BAFA auch Gebäudeenergieausweise aus?
Nein, die BAFA ist nicht für Gebäudeenergieausweise zuständig. Sie bewilligt nur die Förderung für die BAFA-Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude.
Ein unabhängiger und fachkundiger Berater kann Ihnen allerdings einen Gebäudeenergieausweis ausstellen und gleichzeitig die Förderung für die Energieberatung beantragen. Diese Kombination wirkt sich nicht nachteilig auf die Förderung aus.
Individueller Sanierungsfahrplan als Ergebnis der BAFA-Vor-Ort-Beratung
Ein vom Eigentümer beauftragter Energieberater erstellt im Rahmen der BAFA-Vor-Ort-Beratung ein auf die individuelle Gebäudesituation abgestimmtes energetisches Sanierungskonzept – den Energieberatungsbericht.
Der im Abschlussgespräch erklärte und ausgehändigte Beratungsbericht soll Ihnen auf Basis einer möglichst genauen Ist-Analyse mögliche Sanierungsmaßnahmen Ihres Hauses aufzeigen. Das Maßnahmenpaket wird vom Energieberater aus der Beurteilung der zu erzielende Energieeinsparung, und die damit verbundenen Kosten und Förderungen, abgeleitet. Damit bekommen Sie als Eigentümer eine Entscheidungshilfe zu ökologischen und okönomischen sinnvollen Energiesparmaßnahmen an die Hand.
Der neueste entwickelte Beratungsbericht nennt sich individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und überzeugt mit einem standardisierten Design und Struktur. Die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen sehen Sie nun anschaulich und übersichtlich. Mit der farblichen Visualisierung erkennen Sie deutlich den energetischen Endzustand Ihres Wohngebäudes. Als Werkzeug für die Energieberatung für Wohngebäude ist der individuelle Sanierungsfahrplan für Einfamilien‑, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser geeignet. Die Erstellung des individuellen Sanierungsplanes bietet zusammenfassend somit zwei Vorteile: Für den Berater wird die Energieberatung vereinfacht und für den Eigentümer transparenter.
Sie erhalten die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Diese werden Ihnen nach Abschluss der Beratung ausgehändigt. Die Berechnungen sehen Sie in der Bilanzierungssoftware und die Dokumente erhalten Sie als PDF-Datei. Die leicht verständlichen Dokumente verschaffen Ihnen einen langfristigen Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben. Jeder Energieberater kann das Instrument des individuellen Sanierungsfahrplanes freiwillig nutzen. Es bietet dem Berater eine Vereinfachung und eine systematische Strukturierung des Beratungsablaufes, das Ihnen wiederum alle Informationen anschaulich bietet. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist als Berichtsform Teil der BAFA-Vor-Ort-Beratung (und keine Zusatzberatung, die weitere Kosten verursacht).
Häufige Fragen zum iSFP:
Wird die BAFA-Vor-Ort-Beratung mit dem iSFP genauso gefördert?
Ja. Das BAFA erkennt den Sanierungsfahrplan als Ergebnis einer der BAFA-Vor-Ort-Beratung nicht nur an, sondern wünscht sich auch diese Form der Abwicklung. Die Förderung ist dabei natürlich genauso hoch wie bei den vorherigen Beratungsberichten.
Wie sind die einzelnen Schritte zur Erstellung des iSFP?
So läuft die Energieberatung des individuellen Fahrplanes ab:
- Vor Ort Datenaufnahme und erstes Beratungsgespräch
- Energetische Bilanzierung des Istzustandes (Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten, Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch), Darstellung in Farbklassen)
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
- Abstimmung mit dem Eigentümer zum individuellen Sanierungsfahrplan
- Ausarbeitung des Sanierungsfahrplanes
- Sanierungsplan wird dem Eigentümer übergeben
- Sanierungsplan wird dem Eigentümer erläutert
Was sind die Anforderungen an den Energieberater?
Wenn Sie sich für die Energieberatung auf der Basis eines individuellen Sanierungsplanes entscheiden, muss Ihr Berater gewisse Anforderungen erfüllen. Er muss Erfahrungen in der Vor-Ort-Beratung besitzen und eine aktuelle Zulassung für die Vor-Ort-Beratung beim BAFA besitzen. Zudem muss er als Berater in die Energieeffizienz Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein. Ihr Berater muss eine Produktlizenz für eine Bilanzierungssoftware mit integrierter Pilotversion der iSFP besitzen. Eigenverantwortlich berät er Sie entsprechend der BAFA-Richtlinien in der Methodik und dem Druckmodul des iSFP.
Wie wird der Ist-Zustand bewertet?
Bei der energetischen Bewertung erhalten Sie einen Gesamteindruck des derzeitigen energetischen Zustandes Ihres Gebäudes. Damit erhalten Sie ebenso gezielte Hinweise, was verbessert werden muss. Diese Bewertung zeigt Ihnen auf, wie wichtig die Qualität der Sanierungsmaßnahmen ist. Der Berater gibt Ihnen bedarfsbasierte Kennwerte, die aufgrund der Standardrandbedingungen laut aktueller EnEV ermittelt werden. Es erfolgt also eine Bewertung des energetischen Gesamtzustandes, die unabhängig vom konkreten Nutzungsmuster und ‑verhalten ist. Für die Berechnung der Kosten werden verbrauchsorientierte Kennwerte verwendet. Dadurch ist die Berechnung realitätsnah und es werden keine falschen Kosteneinsparungen suggeriert.
Wie wird der Ist-Zustand dargestellt?
Ein differenziertes Bewertungsschema mit Farbklassen vermittelt die energetische Bewertung des Gesamtzustandes und der einzelnen Komponenten. Die Farbklassen von dunkelgrün bis dunkelrot zeigen die Ergebnisse der Bewertung. Im Fahrplandokument dienen die Farbklassen zur anschaulichen Darstellung von Verbesserungsmaßnahmen und zur Charakterisierung des Istzustandes. Das höchste Effizienzniveau wird mit der Farbe Dunkelgrün und das niedrigste Effizienzniveau mit der Farbe Dunkelrot dargestellt.
Wie sind die Farbklassen definiert?
Die beste Farbklasse bezeichnet den höchsten Effizienzstandard. Dazu gehören ein Effizienzhaus-40-taugliche Bauteile oder ein Passivhaus. Für die Anforderungen der KfW-Einzelmaßnahmenförderung (keine Lüftungsanlagen) wird die zweitbeste Farbklasse verwendet. Die dritte Farbklasse fasst die Anforderungen der EnEV 2014 an sanierte Bauteile zusammen. In den weiteren Farbklassen werden die verschiedenen Teilsanierungen und die verschiedenen Baualtersklassen unterschieden.
Exkurs: Die Farbklassen des individuellen Sanierungsplanes stimmen größtenteils mit den KfW Effizienzhaus Klassen überein. Gelegentlich weicht die Effizienzhaus Klasse von der Farbklassentabelle des iSFP ab. In diesem Fall kann es sein, dass das Referenzgebäudeverfahren zum spezifischen Primärenergiebedarf keine eindeutige Zuordnung erlaubt. Wenn ein Effizienzhausstandard infolge eines Maßnahmenpaketes erreicht wird, weist die Software des iSFP auf der Fahrplanseite dies gesondert aus.
Werden die Kosten vor und nach der potentiellen Sanierung dargestellt?
Ja. Welche Ausgaben auf Sie zukommen, wenn Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren wollen, sind für Sie enorm wichtig. Im iSFP sehen Sie die geschätzten Kosten für die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen. Dazu verwendet der Energieberater die ersten geschätzten Kosten oder Erfahrungswerte. Für jedes Maßnahmenpaket werden die Kosten ausgewiesen. Die möglichen Fördergelder und die Sowieso-Kosten sehen Sie ebenfalls im Sanierungsplan. Die Kosten sollten möglichst wirklichkeitsnah erstellt sein, damit Sie die geplanten Maßnahmen und ihre Wirtschaftlichkeit besser einordnen können.
Die Energiekosten werden im Ist- und im Zielzustand auf Verbrauchsbasis berechnet. Die Bewertung erfolgt anhand des berechneten Bedarfs.
Der Energieberater erstellt die Energiekosten für den Zeitpunkt nach Ihrer Sanierung. Dafür wendet er die Berechnung des typischen Verbrauchs an. Da die Heizkosten nach der Sanierung deutlich sinken, erhöhen manche Eigentümer die Raumtemperatur – was man als Rebound-Effekt bezeichnet. Diesen muss der Energieberater berücksichtigen. Bei den Kosten wird nicht nur der Verbrauchsanteil der Heizung, sondern noch der Anteil der Warmwasserbereitung hinzugefügt.
Hinweis: Der tatsächliche Energieverbrauch ist in der Regel niedriger als der errechnete Bedarf. Somit sind die Kosten auch geringer.
Im individuellen Sanierungsplan muss Ihr Berater die energetisch bedingten Kosten und die Instandhaltungskosten getrennt erfassen.
Was ist die Verbrauchsbereinigung?
Ihre Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre dienen in der Regel für die Ermittlung des Energieverbrauchs vor der geplanten Sanierung. Anschließend wird dieser Wert anhand der „Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand“ bereinigt. Der ermittelte Endenergieverbrauch für Ihre Heizung wird nach diesen Regeln anschließend der Klima- und Leerstandbereinigung unterzogen. Diese Berechnungen ergeben einen Faktor. Dieser beschreibt die Abweichung zwischen berechnetem Bedarf und dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch. Er wird als prozentuale Abweichung angegeben.
Sollten Sie keine Abrechnung der letzten Jahre haben, so kann kein belastbarer Verbrauchswert berechnet werden. In diesem Fall wird ein durchschnittlicher Heizenergieverbrauch von einem Gebäude gleicher Größe und gleichem energetischen Standard verwendet. Dieser wird mithilfe eines Verbrauchsfaktors berechnet.
Was passiert bei fehlenden Energieabrechnungen?
Wenn Sie keine Abrechnungen der Energieversorger haben, kann Ihr Berater ein anderes Abgleichverfahren ansetzen. Er darf auch die Nutzungsrandbedingungen entsprechend anpassen, damit das Nutzerverhalten angemessen abgebildet wird. Wichtig ist nur, dass die Energiekosten heute und zukünftig praxisnah dargestellt werden.
Wie sieht es mit mehreren Sanierungsvorschlägen aus?
Wenn Sie von Ihrem Energieberater verschiedene Sanierungsvorschläge wollen, muss er für jede Variante einen extra Sanierungsplan erstellen. Diese einzelnen Vorschläge kann er aber jeweils vorab ausdrucken und mit Ihnen besprechen.
Was ist das Best-Möglich-Prinzip?
Da jedes Gebäude ein Unikat ist, kann kein allgemeingültiges Ziel für Gebäude formuliert werden. Auch sind die jeweiligen Besonderheiten zu berücksichtigen. Für die Zukunft wird ein gewisser Energiestandard angestrebt. Deshalb wählt der Energieberater in seiner Maßnahmenempfehlung den bestmöglichen Energiestandard für Ihr Gebäude, dem Bestmöglich-Prinzip. Alle in Betracht kommenden Faktoren, die Ihren Primärenergiebedarf senken, werden dabei ausgeschöpft. Das Konzept ist daher immer individuell und nicht zu 100 % kostenoptimal.
Aus wichtigen Gründen kann daher der übliche Standard so weit wie erforderlich abgesenkt werden. Wenn im ersten Maßnahmenpaket Abweichungen erforderlich sind, muss der Energieberater sie im Beratungsdokument sachlich erläutern. Das gilt für Einzelmaßnahmen in der zweitbesten Farbklasse, die unterhalb des Niveaus der KfW Förderung liegen. In anderen Maßnahmenpaketen sind Begründungen für Abweichungen nicht zwingend notwendig. Allerdings verstehen Sie den individuellen Sanierungsplan besser, je ausführlicher er dargestellt wird.
Die Sanierungsempfehlungen des Energieberaters sollten das beste energetische Ergebnis für Ihr Gebäude erzielen, somit der dunkelgrünen Farbklasse entsprechen. Das Bestmöglich-Prinzip im Bereich der Heizungstechnik ist die Steigerung klimaschonender Wärmesysteme. Dazu gehören besonders erneuerbare Energieträger.
Das Bestmöglich-Prinzip ist zukunftsorientiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sanierte Bauteile mittelfristig nicht erneut saniert oder ausgetauscht werden müssen.